Südwestdeutsche

Auto-Cross und Stock-Car

Vereinigung e.V.

 

Ausschreibung für die Südwestdeutsche Auto-Cross Meisterschaft (SwACM) 2006

Durch Herausgabe dieses Regelwerks werden alle vorherigen technischen Bestimmungen aufgehoben.

Die Veranstaltungen der SWASV werden nach Auflagen der Behörden und nach folgenden Gesetzen und Bestimmungen, denen sich jeder Teilnehmer mit der Abgabe der Nennung unterwirft, durchgeführt.

Die Bestimmungen sind geschrieben, zum Schutz und zur Sicherheit der an der Veranstaltung teilnehmenden Personen und Zuschauer, insbesondere der Fahrer.

Bei Unklarheiten oder nicht zweifelsfrei definierten Punkten ist bei den Technischen Kommissaren um Rat zu fragen.

Sondererlaubnisse müssen im Wagenpass vermerkt werden.

 

Inhaltsverzeichnis

  1. Teilnehmer
  2. Zugelassene Fahrzeuge
  3. Gruppen- und Klasseneinteilung
  4. Allgemeine Fahrzeugbestimmungen
  5. Spezielle Fahrzeugbestimmungen nach Gruppen/Klassen
    1. Einsteiger und Serientourenwagen
    2. Gruppe 0 Einsteigerklasse
    3. Gruppe 1, Klasse 1, Serientourenwagen
    4. Gruppe 1, Klasse 2, Tourenwagen
    5. Gruppe 1, Klasse 3, Supertourenwagen
    6. Gruppe 2 Spezialtourenwagen
    7. Gruppe 3 Spezial Auto-Cross
    8. Gruppe 4 Käferklasse
    9. Gruppe 5 Lady Cup
  6. Allgemeine Bestimmungen
  7. Sonstiges

 

  1. Teilnehmer

    1. Die Fahrer müssen im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für Pkw sein. (Ausnahme. Einsteigerklasse ab 16 Jahren) Die Fahrerlaubnis ist auf Verlangen dem Veranstalter vorzuweisen. Ausnahmen erteilt der Veranstalter.

    2. Alle Teilnehmer haben sich mittels Nennungen für die Veranstaltungen einzuschreiben. Sie unterwerfen sich damit den Gesetzen und Bestimmungen der SwACM, sowie den Besonderheiten der jeweiligen Veranstalter.

    3. Die Teilnehmer/Fahrer haben den Weisungen der vom Veranstalter eingesetzten Personen folge zu leisten. Verstöße können zum Ausschluß von der Veranstaltung führen. Fahrer haften für ihre Helfer und der Verein für seine Fahrer.

    4. Jeder Teilnehmer kann sein Fahrzeug in den nächsthöheren Klassen oder der nächsthöheren Gruppe melden. Eine Einschränkung gilt hier für Serientourenwagen und Fahrzeuge der Käferklasse. Diese düfen nicht in die Gruppe 2 Spezialtourenwagen und Gruppe 3 Spezial Auto-Cross hochnennen. Der Wechsel des Fahrzeugs oder des Fahrers muß durch Umnennung dem Veranstalter gemeldet werden und ist nach Beginn der Veranstaltung (Beginn Zeittraining) nicht mehr möglich.

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  2. Zugelassene Fahrzeuge

    1. Zugelassen werden nur Fahrzeuge, die der Ausschreibung für die SwACM entsprechen, und die technische Abnahme bestehen. Jeeps, Cabrios oder Roadster werden nicht zugelassen.

    2. Jedes Fahrzeug muß vor jeder Veranstaltung der technischen Abnahme vorgeführt werden. Mängel, die im Wagenpass eingetragen wurden, müssen bis zur nächsten Veranstaltung behoben sein, ansonsten kein Start.

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  3. Gruppen- und Klasseneinteilung

    In der SwACM gelten folgende Einteilungen und Startnummern, die von jedem Teilnehmer einzuhalten sind.

    Gruppe 0   Einsteigerklasse bis 1050 ccm 1-199
    Gruppe 1 Klasse 1 Serientourenwagen bis 1400 ccm 101-199
    Gruppe 1 Klasse 1 Serientourenwagen bis 1800 ccm 151-199
    Gruppe 1 Klasse 2 Tourenwagen bis 1800 ccm 201-299
    Gruppe 1 Klasse 3 Supertourenwagen bis 4000 ccm 251-299
    Gruppe 2 Klasse 4 Spezialtourenwagen bis 1400 ccm 401-499
    Gruppe 2 Klasse 5 Spezialtourenwagen bis 1800 ccm 501-599
    Gruppe 2 Klasse 6 Spezialtourenwagen über 1800 ccm 601-699
    Gruppe 3 Klasse 7 Spezial Auto-Cross bis 1400 ccm 701-799
    Gruppe 3 Klasse 8 Spezial Auto-Cross bis 1800 ccm 801-899
    Gruppe 3 Klasse 9 Spezial Auto-Cross über 1800 ccm 901-999
    Gruppe 3 Klasse 10 Spezial Auto-Cross bis 2000 ccm ohne Allrad 401-999
    Gruppe 4 Sonderklasse Käferklasse bis 1650 ccm 301-399
    Gruppe 5   Lady Cup

    Bei einer Aufladung des Motors mit Turbolader, Kompressor oder G-Lader wird der Gesamthubraum mit dem Koeffizienten 1,7 multipliziert und das Fahrzeug in die, sich dann ergebende Hubraumklasse eingeteilt. Wankelmotoren erhalten den Koeffizienten 2,0.

    Der Hubraum darf in den einzelnen Klassen um max. 3% überschritten werden, d.h. ein Serientourenwagen mit 1400 ccm darf max. 1442 ccm haben. Die max. Hubraumwerte für Einsteigerfahrzeuge betragen 1050 ccm und für Fahrzeuge der Käferklasse 1650 ccm.

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  4. Allgemeine Fahrzeugbestimmungen

    1. Sicherheitskäfig

      Die Fahrzeuge aller Gruppen müssen mit einem Sicherheitskäfig ausgerüstet sein. Dieser besteht entweder aus einem Hauptbügel und einem vorderen Bügel, oder einem Hauptbügel und zwei seitlichen Bügeln, die durch Streben miteinander verbunden sind. Der Hauptbügel muß rechts und links nach hinten abgestützt sein und mit einer Diagonalstrebe verstärkt oder einem Diagonalkreuz in der hinteren Abstützung verstärkt sein. Im Dachbereich über dem Fahrer ist eine Diagonal-, Quer oder Längsstrebe anzubringen. In Höhe des Armaturenbretts muß eine Querstrebe von rechts nach links angebracht sein. Im Bereich der Fahrertür ist eine Querstrebe anzubringen um den Fahrer im Falle eines Seitenaufpralls zu schützen. Die unteren Rohrenden des Käfigs sind an den tragenden Teilen mit 3 mm starken und mindestens 100x100mm großen Platten mit Gegenplatten zu verschrauben (mindestens zwei Schrauben M10 8.8) oder zu verschweißen. Alle Schweißnähte müssen von einwandfreier Qualität sein.

      Die Bügel müssen jeweils aus einer Rohrlänge gebogen sein und dürfen weder Risse noch Beulen aufweisen.

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      Alle oben beschriebenen Rohre müssen aus nahtlos kaltgezogenem Kohlenstoffstahl mit einer Mindestfestigkeit von 350 N/mm² (ST 37) sein und mindestens einen Durchmesser von 40 mm bei einer Wandstärke von 2 mm oder einen Durchmesser von 38 mm bei einer Wandstärke von 2,5 mm haben.

      Käfige, die nicht diesen Maßen und Anforderungen entsprechen müssen mit einem Herstellerzertifikat die Stabilität und Sicherheit nachweisen. Zertifikat und Bügel müssen mit einer identischen Nummer versehen sein.

    2. Scheiben, Scheinwerfer etc.

      Zerbrechliche Teile wie Scheiben, Scheinwerfer, Lampen etc. müssen entfernt werden. Anstelle der Frontscheibe muß ein engmaschiges Gitter angebracht sein. Fahrzeuge mit einer gesicherten Verbundglasscheibe müssen über eine funktionierende Waschanlage verfügen. An der Fahrerseite ist ebenfalls ein Gitter anzubringen, welches klappbar und von aussen zu öffnen sein muß. Die Gitter müssen einwandfrei verarbeitet sein und mindestens 1 mm Drahtstärke haben.

    3. Innenraum, Zierleisten, Anhängerkupplung etc.

      Zieleisten, Radkappen, Dachreling und Anhängerkupplung müssen entfernt werden. Alle brennbaren Teile sind aus dem Innenraum zu entfernen. Wischermotor, Heizungslüfter etc. sollten entfernt werden. Die dazugehörenden Halter dürfen entfernt werden.

    4. Bremsen

      Alle Fahrzeuge müssen über eine funktionstüchtige Fußbremse verfügen. Die Bremse muß auf alle vier Räder gleich wirken.

    5. Stromkreisunterbrecher

      Für jedes Fahrzeug ist ein Hauptstromkreis-Unterbrecher vorgeschrieben. Dieser muß von aussen und innen ausgeschaltet werden können und klar gekennzeichnet sein. Die äußere Betätigung ist am unteren Frontscheibenrahmen mittig anzubringen und durch einen Pfeil zu kennzeichnen.

    6. Hauben, Türen etc.

      Hauben, Deckel und Türen müssen zusätzlich gesichert werden, Schiebedach muß zugeschweißt werden. Lose Gegenstände, Rückbank, Beifahrersitz, Verkleidungen und Dachhimmel müssen entfernt werden. Das Mitführen von Ballast, Werkzeug, Ersatzteilen und Beifahrern auf der Rennstrecke ist verboten. Hauben, Deckel und Türen müssen ohne Werkzeug zu öffnen sein.

    7. Batterie

      Die Batterie muß ausreichend befestigt sein und gegen Auslaufen von Batteriesäure durch einen Behälter gesichert sein. Die Batterie darf versetzt werden, muß dann aber wiederum mit stabilen Platten befestigt werden.

    8. Kraftstofftank

      Der Kraftstofftank muß ausreichend befestigt und geschützt sein. Er muß eine Entlüftung haben, die unter den Fahrzeugboden geführt wird. In keiner Lage des Fahrzeuges darf Benzin aus dem Tank oder der Entlüftung austreten. Der Tankstutzen darf nicht über die Karosserie hinausragen.

    9. Bereifung

      Zulässig sind alle Arten von Luftreifen (Ausnahme Einsteigerklasse) ohne Anti-Gleitmittel wie Spikes oder Ketten etc., Zwillingsbereifung ist verboten. Stollen und Stollenähnliche Reifen sind nicht zugelassen. Die Profiltiefe darf max. 15mm und die Rillenbreite zwischen den Profilnoppen max. 13mm betragen. Stollen dürfen nur mit Erlaubnis des Veranstalters gefahren werden.

    10. Schmutzfänger

      An den Antriebsrädern müssen Schmutzfänger aus 2 mm starken Kunststoff angebracht werden. Sie müssen die gesamte Reifenbreite abdecken und von der Radnabenmitte mindestens 10 cm nach oben und nach unten bis 10 cm über dem Boden reichen. Die Befestigung darf nicht provisorisch sein.

    11. Brems- und Staublicht

      Im Dachbereich sind ein Staublicht und zwei Bremslichter anzubringen. Die Lichter sind rot und haben je eine 21 Watt Birne. Das Staublicht muß beim einschalten der Zündung als Dauerlicht funktionieren.

    12. Anlasser und Rückwärtsgang

      Anlasser und Rückwärtsgang sind für alle Fahrzeuge vorgeschrieben und müssen während der gesamten Veranstaltung funktionieren.

    13. Verstärkungen, Fahrersitz, Gurt etc.

      Die Fahrzeuge dürfen keine scharfen Kanten oder herausragende Teile haben. Auffahrschutz, Anfahrschutz, Verstärkungen und Felgenrand dürfen seitlich an keiner Stelle des Fahrzeuges mehr als 5 cm über die Seitenflanken der Reifen hinausragen und müssen an den Enden abgerundet sein.

      Ein Schalensitz ist vorgeschrieben und muß sicher befestigt sein.

      Ein Hosenträgergurt ist vorgeschrieben. Er muß mindestens an 3 Punkten mit der Karosserie sicher befestigt sein und darf keine Aufrollautomatik haben.

    14. Kühler- und Tankschutz

      In Fahrzeugen, bei denen sich Kühler, Motor oder Tank im Innenraum befinden, muß der Fahrer mit einer wirksamen Feuer- und Spritzschutzwand aus Blech oder Alu geschützt werden.

      Benzinleitungen, die durch den Fahrzeuginnenraum verlegt werden, müssen aus einer Länge bestehen, ausreichend befestigt und gegen Beschädigungen geschützt werden. Sollte der Auspuff und die Benzinleitung durch das Fahrzeuginnere geführt werden, so ist die Benzinleitung an die gegenüberliegende Seite des Auspuff zu verlegen (Bsp. Auspuff rechts, Benzinleitung links von Fahrzeugmitte oder Tunnel). Am Auspuff ist ein wirksamer Schutz gegen Verbrennungen anzubringen.

    15. Rückspiegel

      Es muß mindestens ein funktionstüchtiger Rückspiegel angebracht sein.

    16. Schalldämpfer

      Alle Fahrzeuge müssen mit einem Schalldämpfer ausgerüstet sein. Als Geräuch-Grenzwert gilt: 100 db(A), gemessen am Streckenrand. Empfohlen wird ein Katalysator, Hersteller freigestellt.

    17. Ölwannenschutz, Motoraufhängung

      Jedes Fahrzeug muß mit einen wirksamen Schutz aus 3 mm Blech oder Alu für die Ölwanne versehen sein. Die Motoraufhängungen sind freigestellt.

    18. Startnummer

      Jedes Fahrzeug, daß an Veranstaltungen zur SwACM teilnimmt, hat mit einer Startnummer gekennzeichnet zu sein. Die Startnummern werden jeweils bei der Generalabnahme zu Beginn des Jahres vergeben. Bereits im Vorjahr vergebene Startnummern finden dabei Berücksichtigung. Die Einteilung erfolgt nach Gruppen- und Klasseneinteilung.

      Die Startnummern müssen in ausreichender Größe jeweils auf den Fahrzeugseiten, der Motorhaube und stehend auf dem Dach angebracht sein. Zahlengröße ca. 30 cm hoch, ca. 15 cm breit, wobei schwarze Zahlen auf weißem Grund verwendet werden sollten.

      Ferner muß an der Frontscheibe/Gitter (am oberen Rand) zusätzlich die Startnummer angebracht werden. Min.Größe 10x10 cm pro Ziffer.

      Die Startnummern haben während der gesamten Veranstaltung stets lesbar zu sein.

      Für die Kennzeichnung seines Fahrzeuges ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich.

    19. Abschlepphaken

      An jedem Fahrzeug muß vorne und hinten ein Abschlepphaken angebracht werden, der farblich markiert sein muß.

      Der Fahrer ist für das Anhängen seines Fahrzeuges selbst verantwortlich.

    20. Aussehen des Fahrzeugs:

      Ein Fahrzeug, dessen Aussehen und Konstruktion eine Gefahr darzustellen scheint, oder das dem Ansehen des Motorsport schadet, kann von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.

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  5. Spezielle Fahrzeugbestimmungen nach Gruppen/Klassen

    1. Einsteigerklasse und Serientourenwagen

      1. Motor

        Alle Teile des Motors müssen Originalteile sein, d.h. die Motorleistung darf nicht durch serienfremde Teile erhöht werden (z.B. Vergaser, Einspritzanlage, Nockenwelle usw.)

        Der Zylinderkopf darf nicht bearbeitet werden, alle nachzumessenden Werte müssen den Werksangaben entsprechen.

        Polieren und glätten oder erleichtern irgendwelcher Motorteile ist verboten.

        Das Auswuchten der Schwungscheibe, Kurbelwelle und der mitdrehenden Teile ist erlaubt.

        Auf dem Prüfstand darf der Motor maximal 5% mehr Leistung aufweisen als vom Hersteller angegeben (Prüfstand wird von der technischen Abnahme angegeben).

        Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, die Angaben zur Serienleistung, z.B. durch Vorlage von Herstellerunterlagen nachzuweisen.

        Eine Motornummer muß vorhanden sein.

      2. Getriebe

        Motor und Getriebe müssen in der Serie zusammen verbaut worden sein (Motor- und Getriebenummern werden mit Herstellerangaben verglichen). Das Getriebe muß in allen Übersetzungen das Fahrzeug zur Bewegung bringen. Die Nachweispflicht für die Serienmäßigkeit liegt beim Fahrer.

        Die Getriebenummer muß vorhanden sein.

      3. Gewichtserleichterung der Karosserie

        Jegliche Gewichtserleichterung ist verboten, außer das Ausschneiden der Kotflügel um 5 cm um Rad herum. Bei Absprache mit den technischen Kommissaren können einzelne Bleche entfernt werden (z.B. zum Ausbeulen von Türen oder Seitenteilen usw.). Ausgeschnittene Türen und Seitenteile müssen durch ein Ersatzblech oder Alu ersetzt werden.

        Sondererlaubnisse müssen im Wagenpass vermerkt werden.

      4. Bremsanlage

        Die Bremsanlage muss im Originalzustand belassen werden (Bremskraftverstärker, Bremsscheiben, Bremstrommel, Hauptbremszylinder). Das Bremskraftregelventil darf entfernt werden.

      5. Lenkung

        Die Lenkung muß im Originalzustand belassen werden. Die Lenksäule muß original bleiben. Lediglich die Befestigungspunkte der Lenkund und Lenksäule dürfen verstärkt werden. Die Befestigungspunkte dürfen nicht verändert werden. Nur Lenkrad und Lenkradnabe sind freigestellt.

      6. Elektrik

        Die Lichtmaschine muß zu jeder Zeit funktionsfähig sein und kann nach dem Rennen von den technischen Kommissaren nachgeprüft werden (Der Fahrer oder sein Mechaniker sind verantwortlich für das freilegen der Batteriepole).

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    2. Gruppe 0 – Einsteigerklasse

      1. Allgemeines

        Die Einsteigerklasse ist eine Anfängerklasse, in der Fahrzeuge bis 1050 ccm und 45 PS starten dürfen. Die Fahrzeuge müssen aus der Großserie (mind. 1 Mio. gebauter Fz.) stammen und sind außer den hier aufgeführten Änderungen absolut serienmäßig zu belassen. Die 3% Regelung für den Hubraum gilt hier nicht.

      2. Teilnehmer

        Jeder, unter 25 Jahren, der einen gültigen Pkw-Führerschein hat und noch keine Rennen gefahren ist, darf in dieser Klasse mitfahren. Meister und Vizemeister scheiden automatisch aus.

        Jugendliche ab 16 Jahren haben mit Zustimmung der Eltern oder Erziehungsberechtigen die Möglichtkeit, ohne Fahrerlaubnis in der Einsteigerklasse zu starten. Jugendliche unter 18 Jahren, ohne Pkw-Fahrerlaubnis dürfen auch als Meister oder Vizemeister ein weiteres Jahr in der Einsteigerklasse starten.

      3. Fahrzeuge

        Alle Fahrzeuge mit 1050 ccm und 45 PS sind zugelassen, z.B. Ford Fiesta, Opel Corsa, VW Polo, VW Derby und Mini. Nicht zugelassen sind Allradfahrzeuge.

      4. Bereifung

        Es dürfen nur Sommer- oder Winterreifen in Originalgröße gefahren werden. Diese dürfen nachgeschnitten werden. Maximale Rillenbreite ist 13 mm.

      5. Auffahrschutz

        Der Auffahrschutz vorne ist ein U-förmig gebogenes Rohr, das an den Käfigstützen verschweißt werden kann. Es darf maximal 1 Zoll starkes Rohr verwendet werden. Der zwingend vorgeschriebene Ölwannenschutz darf keine Verbindung mit dem Auffahrschutz haben. Der hintere Auffahrschutz besteht aus der nicht verstärkten original Stoßstange.

      6. Lenkrad und Sitz

        Das Lenkrad darf durch ein handelsübliches Sportlenkrad ersetzt werden.

      7. Kraftstofftank

        Der Serientank ist zusätzlich gegen Steinschlag zu sichern. Alternativ kann die Benzinversorgung aus dem Kofferraum heraus erfolgen. Hierzu ist ein maximal 20 l-Tank (Kanister) im Kofferraum zu befestigen, ferner gelten die all. Fahrzeugbestimmungen.

      8. Auspuffanlage

        Der Serienauspuff darf hinter dem ersten Schalldämpfer abgeschnitten werden.

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    3. Gruppe 1, Klasse 1 Serientourenwagen

      1. Fahrzeuge

        Die Fahrzeuge müssen der Großserie entsprechen und im originalen Zustand belassen werden, außer den hier aufgeführten Änderungen.

      2. Auffahrschutz/Stoßstange

        Im Bereich des Motors darf die Stoßstange durch ein 1 Zoll starkes Rohr verstärkt werden. Plastikstoßstangen sollten wenn möglich entfernt werden, können aber durch ein anderes Material ersetzt werden. Diese dürfen dann aber nicht als Rammschutz ausgelegt werden.

      3. Kühler, Kraftstofftank und Batterie

        Kühler, Tank und Batterie dürfen versetzt werden.

      4. Stoßdämpfer, Federn

        Das Fahrwerk ist freigestellt, jedoch nicht die Befestigungspunkte, die lediglich verstärkt sein dürfen und ansonsten original sein müssen.

      5. Kotflügel

        Das Ausschneiden der original Kotflügel ist um maximal 5 cm erlaubt, die Kanten müssen umgebördelt werden.

      6. Lenkund und Lenkrad

        Die Lenksäule muß original sein, wenn dies nicht der Fall ist, muß die Änderung im Wagenpass für einen Protestfall eingetragen werden. (Nachfrage durch Fahrer bei Sascha Gödert)

      7. Auspuffanlage, Luftfilter

        Der Luftfilter ist freigestellt, ebenso die Auspuffanlage. Sollte die Auspuffanlage durch das Fahrzeuginnere geführt werden, ist ein wirksamer Schutz gegen Verbrennungen anzubringen.

      8. Felgen

        Es dürfen nur Originalfelgen, die in Großbauserie auf dem Auto verbaut wurden, gefahren werden, z.B. keine 15" auf Golf. Die Beweispflicht hierfür liegt beim Fahrer.

      9. Alles was hier nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten.

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    4. Gruppe 1, Klasse 2 Tourenwagen

      1. Fahrzeuge

        Die Fahrzeuge müssen der Großserie entsprechen und im originalen Zustand belassen werden, außer den hier aufgeführten Änderungen. Karosserieerleichterungen sind erlaubt.

        Fahrzeuge der Gruppe 4, Klasse 3 Käferklasse sind in dieser Klasse zugelassen.

        Fahrzeuge der Käferklasse Europokal sind ebenfalls zugelassen, jedoch Punkt 10 (Bereifung) ist zubeachten.

      2. Auffahrschutz/Stoßstange

        Im Bereich des Motors darf die Stoßstange durch ein 1 Zoll starkes Rohr verstärkt werden.

      3. Kühler, Kraftstofftank, etc.

        Kühler, Tank und Batterie dürfen versetzt werden.

      4. Dämpfer, Federn

        Das Fahrwerk ist freigestellt, jedoch nicht die Befestigungspunkte, die lediglich verstärkt sein dürfen.

      5. Kotflügel

        Das Ausschneiden der Kotflügel ist um maximal 5 cm erlaubt, die Kanten müssen umgebördelt werden. Kotflügelverbreiterungen sind erlaubt. Höchstbreite 190 cm.

      6. Lenkrad und Lenksäule

        Lenkrad, Lenksäule und Lenkgetriebe sind freigestellt.

      7. Auspuffanlage

        Die Auspuffanlage ist freigestellt. Sollte sie durch das Fahrzeuginnere geführt werden, ist ein wirksamer Schutz gegen Verbrennungen anzubringen.

      8. Motor und Getriebe

        Änderungen an Motor und Getriebe sind erlaubt. Der Einsatz von Fremdmotoren sowie Motorradmotoren ist nicht gestattet. Die Zylinderzahl sowie die Zylinderanordnung und die Einbaulage der Kurbelwelle muß beibehalten werden.

      9. Bremsanlage

        Die Bremsanlage darf geändert werden, auf den Erhalt der Funktionstüchtigkeit ist zu achten.

      10. Bereifung

        Die Reifenbreite und Felgen sind freigestellt. Die Räder dürfen nicht über die Karosserie hinausragen. Breite höchstens 190 cm.

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    5. Gruppe 1, Klasse 3 Supertourenwagen

      1. Fahrzeuge

        Erlaubt sind alle Karosseriefahrzeuge außer Roadster, Cabrios und Geländefahrzeuge. Außerdem verboten sind Rohrrahmenkonstruktionen.

      2. Motor, Getriebe, Antrieb

        Der Hubraum ist auf 4000ccm begrenzt. Motor, Getriebe und Antriebsstrang sind freigestellt. Lage und Anordnung sind ebenfalls freigestellt. Doppelmotoren sind erlaubt. Motor und Getriebe sowie drehende Teile im Fahrgastraum sind zum Fahrer hin sicher zu verkleiden.

      3. Fahrwerk, Lenkung, Fahrzeugabmessungen

        Fahrwerk und Lenkung sind freigestellt. Die Fahrzeugbreite darf max. 200cm betragen und die Räder dürfen nicht über die Karosserie hinausragen. Wenn die Räder über die Karosserie hinausragen, müssen sie komplett abgedeckt werden. Der Radstand muß original bleiben (+/- 10cm). Die Karosserie darf in der Höhe verändert werden, muß jedoch im Fahrgastraum mindestens 80 cm hoch sein. Die Fenstergröße muß original bleiben. Ausnahmen werden im Wagenpaß eingetragen.

        Die Konstruktion darf keinen provisorischen Charakter haben. Sonderregelungen werden von der technischen Kommission erteilt.

      4. Hochnennen

        Hochnennen in die nächste Gruppe ist nicht erlaubt.

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    6. Gruppe 2 Spezialtourenwagen

      1. Fahrzeuge

        Als Spezialtourenwagen gelten Fahrzeuge, bei denen lediglich ein Teil der Originalkarosserie beibehalten werden muß. Die Bodenplatte muß Original sein. Die Karosserie darf in der Höhe verändert werden, muß jedoch mit der Bodenplatte fest verbunden sein. Karosserie und Bodenplatte müssen vom gleichen Fahrzeugtyp sein. Die Fahrzeughöhe muß mindestens 80 cm von Bodenplatte bis Dachrinne betragen (Neue Fahrzeuge ab 2006).

        Ansonsten können alle Änderungen vorgenommen werden, die die Leistung oder die Fahreigenschaften des Fahrzeugs verbessern. Hauben und Türen können durch selbstgefertigte Teile ersetzt werden.

        Die Rahmenkopfverstärkungsbleche dürfen entfernt werden, das Schaltgestänge ist freigestellt. Das Stoßdämpferaufhängungshorn darf gekürzt werden (hinten original Dämpferaufhängung).

      2. Antriebswellen

        Die Antriebswellen sind freigestellt.

      3. Schräglenker und Vorderachse

        Verstellbare Achsen (Puma-Achsen) dürfen verwendet werden.

        Schräglenker dürfen durch Porsche 924 Turbo Teile ersetzt werden.

        Als Vorderachse (bei Flachkäfern) ist erlaubt (in Originalbauweise). Lediglich der obere Stoßdämpferaufhängungspunkt darf geändert werden.

        1. Federbein-Vorderachse Typ 1202/1302

        2. Längslenker-Vorderachse Typ 1200/1300/1500

        Der Radstand muß original bleiben (+/- 20 mm)

      4. Verstärkungen

        Verstärkungen dürfen nicht über die Haube hinausragen. Die Haube darf max. 20 cm über die Vorderachse hinausragen und keine Keil- oder Trapezform haben (von oben gesehen).

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    7. Gruppe 3 Spezial Auto-Cross

      1. Fahrzeuge

        Freie Bauart, jedoch muß das Fahrzeug den allegemeinen Fahrzeugbestimmungen entsprechen und ein größtmögliches Maß an Sicherheit bieten. Das Fahrzeug muß in allen Teilen einwandfrei gefertigt sein und darf keinen provisorischen Charakter und keine scharfen Kanten und Ecken haben.

        Der Fahrerraum muß mit einer 2 mm starken Stahlblechplatte nach oben gesichert sein. Das Dach muß verschweißt sein. Besteht das Dach aus einem anderen Material, so ist eine Diagonalstrebe über dem Fahrer anzubringen.

        Eine geschlossene Bodenplatte aus mindestens 1 mm starkem Alublech ist unter dem Fahrerraum anzubringen.

      2. Kraftstofftank

        Der Tank ist zusätzlich gegen Beschädigungen bei Zusammenstößen zu sichern.

      3. Kardanwelle, Antriebsketten etc.

        Führen Kardanwelle oder Antriebsketten durch den Fahrerraum, müssen diese komplett mit Stahlblech abgedeckt und sorgfältig an der Bodenplatte befestigt werden. Bei Aluabdeckungen muß an jedem Gelenk ein Stahlbügel mit eigener Befestigung vorhanden sein.

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    8. Gruppe 4 Sonderklasse Käferklasse bis 1650 ccm

      1. Fahrzeuge

        Als Fahrzeuge sind nur zugelassen VW Typ 1 (Käfer) mit der Verkaufsbezeichnung VW 1200, VW 1300, VW 1500, VW 1302 und VW 1303. Sie müssen im original Zustand belassen werden, außer den hier angeführten Änderungen. Karosserieerleichterungen sind erlaubt.

      2. Motor und Getriebe

        Zugelassen ist nur der Motor des VW Typ 1 mit maximal 1650 ccm, Bohrung maximal 87 mm, Hub maximal 69 mm. Spanabhebende Maßnahmen an Zylinderkopf, Schwungrad, Ansaugrohr usw. dürfen nicht vorgenommen werden. Daß Verdichtungsverhältnis darf nicht geändert werden. Es darf nur ein original VW Typ 1 (Käfer) Getriebe verwendet werden, nicht verwendet werden dürfen Typ 181 (Kübel), 2 (Bus), 3, 4, 147 (Fridolin). Freigestellt sind der Verteiler, Luftfilter und die Ladung der Lichtmaschine. Erlaubt ist auch die Verwendung von 0311er, 040er, 070er und 043er Zylinderköpfen.

      3. Bereifung und Felgen

        Die Reifen sind freigestellt (Allgemeine Fahrzeugbestimmungen Punkt 9. beachten). Felgen vorn 4,5 x 15, hinten max. 5,5 x 15. Nur Originalfelgen sind erlaubt.

      4. Stoßdämpfer

        Stoßdämpfer sind freigestellt, jedoch nicht die Befestigungspunkte (Original), die lediglich verstärkt sein dürfen.

      5. Auspuffanlage

        Die Auspuffanlage ist freigestellt.

      6. Lenkrad uns Sitz

        Das Lenkrad ist freigestellt.

      7. Vorderachse

        Die Vorderachse muß original sein (keine verstellbare Vorderachse).

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    9. Gruppe 5 Lady Cup

      Im Lady Cup wird ein Vor- und Endlauf durchgeführt.

      Im Lady Cup dürfen nur Serientourenwagen, Einsteigerfahrzeuge und Fahrzeuge der Käferklasse eingesetzt werden.

      Die Nennung ist maßgebend für das eingesetzte Fahrzeug. Die Teilnahme am Superfinale ist möglich.

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  6. Allgemeine Bestimmungen

    1. Kraftstoffe und Öle

      Bei Rennen zur SwACM dürfen nur handelsübliche Kraftstoffe und Öle verwendet werden.

      Ölzusätze und Obenschmieröle (Additive) sind nur dann erlaubt, wenn sie die Oktanzahl des verwendeten Kraftstoffs nicht erhöhen.

      Der Veranstalter hat das Recht auf Überwachung und Überprüfung des verwendeten Kraftstoffs. Bei Verstößen kann der/das Teilnehmer/Fahrzeug von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.

    2. Umweltschutz

      Alle Rennfahrzeuge sind im Fahrerlager auf einer flüssigkeitsdichten Plane abzustellen. Ölwechsel auf dem Veranstaltungsgelände ist verboten. Wer Ölschäden verursacht, haftet dafür in voller Höhe.

      Nach 21.00 Uhr darf an keinem Rennfahrzeug mehr der Motor laufen.

    3. Fahrerausrüstung

      Es werden innerhalb der SwACM nur noch Fahrer mit einem Fahreranzug aus feuerabweisendem/feuerhemmendem Material zugelassen. Für Einsteiger reicht ein Fahreroverall aus.

      Helm mit Visier oder Schutzbrille sind vorgeschrieben.

      Handschuhe und Halskrause sind Pflicht.

      Der Sicherheitsgurt ist anzulegen und der Helm aufzusetzen, bevor die Rennstrecke befahren wird.

    4. Nennungen

      Die Nennungen sind auf den offiziellen Nennungsformularen der jeweiligen Veranstalter abzugeben.

      Mit der Abgabe der Nennung erkennt der Teilnehmer die Ausführungsbestimmungen der SwACM an und verpflichtet sich zu deren Einhaltung.

      Nennungen können ohne Angabe von Gründen durch den Veranstalter abgelehnt werden.

      Das Nenngeld wird erstattet bei Zusammenlegung von zwei Klassen, wenn der Teilnehmer in beiden Klassen genannt hat, oder wenn die Veranstaltung abgesagt wird.

      Wird die Veranstaltung verlegt, behält sich der Veranstalter das Recht auf Rückzahlung vor. Bei Rückzahlung muß für die verlegte Veranstaltung eine neue Nennung abgegeben werden.

      Das Nenngeld beträgt zur Zeit pro Nennung 40,- €, Einsteigerklasse 25,- €. Für Nachnennungen wird eine Gebühr von 10,- € erhoben. Nennungsschluß ist jeweils eine Woche vor einer Veranstaltung.

    5. Haftungsausschluß

      Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung gegenüber den Teilnehmern (Fahrer, Helfer etc.) für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

      Der Teilnehmer verzichtet unter Ausschluß des Rechtsweges durch Abgabe der Nennung für jeden im Zusammenhang mit einer Veranstaltung erlittenen Unfall oder Schaden auf jedes Recht des Vorgehens oder Rückgriffs gegen:

      • den Veranstalter, dessen Beauftragten, Sportwarte und Helfer
      • Fahrer und Halter von Fahrzeugen, die an der Veranstaltung teilnehmen
      • Behörden und andere Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen

      Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden.

    6. Wertung – Punkte

      1. Allgemeines

        Gewertet werden alle Fahrzeuge, die mindestens 50 % des Wertungslaufs vollendet haben und abgewunken wurden.

      2. Rennleitung

        Die Rennleitung wird bei jeder Veranstaltung, die zur Südwestdeutschen Auto-Cross Meisterschaft gewertet wird, von der SWASV gestellt. Die Rennleitung besteht i.d.R. aus 2 Personen. Jedem Veranstalter ist es freigestellt, der Rennleitung eine beratende Person zur Seite zu stellen.

      3. Zeittraining und Start

        Das Zeittraining wird bei 2-Tagesveranstaltungen in 3 Runden gefahren, gewertet wird die beste Runde. Bei 1-Tagesveranstaltungen wird 1 Runde gefahren.

        Der stehende Start ist bei allen Veranstaltungen zur SwACM vorgeschrieben.

      4. Punkteschlüssel

        Gewertet wird nach folgendem Punkteschlüssel:

        Platzierung Punkte Vorlauf Punkte Endlauf
        1. 10 20
        2. 9 16
        3. 8 14
        4. 7 12
        5. 6 10
        6. 5 8
        7. 4 6
        8. 3 4
        9. 2 2
        10. 1 1

         

      5. Rennabbruch

        Bei Rennabbruch gilt folgendes:

        Wenn mehr als 75% der Runden absolviert sind, wird das Rennen als beendet gewertet. Gewertet wird die letzte Runde vor Rennabbruch. Der Verursacher des Rennabbruchs fällt aus der Wertung. Der Verursacher wird von der Rennleitung benannt.

        Sind weniger als 75% der Runden absolviert, wird das Rennen neu gestartet. Startaufstellung entspricht der Zieldurchfahrt in der Runde vor Rennabbruch. Der Verursacher des Rennabbruchs wird hinten angestellt. Der Verursacher wird von der Rennleitung benannt.

        Bei Rennabbruch in der 1. Runde, wird das Rennen neugestartet. Startaufstellung entspricht dem Ergebnis des Zeittrainings bzw. Vorlauf.

      6. Frühstart

        Bei Frühstart gilt folgendes:

        Der Verursacher wird beim ersten Mal verwarnt, beim zweiten Mal wird er auf den letzten Startplatz gestellt. Der freigewordene Startplatz bleibt leer.

      7. Superfinale

        Es werden 2 Superfinale mit je 12 Runden gefahren.

        Aufteilung des Superfinals in

        1. Käferklasse, Serientourenwagen, Tourenwagen und Supertourenwagen und Lady Cup

        2. Spezialtourenwagen und Spezial Auto-Cross.

        Der erste, zweite und dritte aus jeder Klasse ist für das Superfinale qualifiziert. Der 4. kann aufrücken.

        Gestartet wird im Handycap System.

    7. Preise und Pokale
      1. Pokale

        Pokale werden bis zum 5. Platz ausgegeben. Höchstens jedoch bis zum vorletzten. Maßgebend sind die abgegebenen Nennungen pro Klasse (z.B. 4 abgegebene Nennunen: 3 Pokale wenn 3 Fahrzeuge das Ziel erreichen, kommen nur 2 ins Ziel erhalten nur diese beiden Pokale). Im Superfinale gilt das gleiche.

      2. Preisgeld

        Als mindest-Preisgeld werden festgelegt: 1.Platz 60€, 2.Platz 40€, 3.Platz 20€.

        Bei mehr als 120 Nennungen: 1.Platz 75€, 2.Platz 50€, 3.Platz 25€

        Im Superfinale pro Lauf: 1.Platz 100€, 2.Platz 75€, 3.Platz 50€

    8. Papier- und Technische Abnahme
      1. Papierabnahme

        Bei der Papierabnahme sind vom Fahrer vorzulegen:

        • gültige Fahrerlaubnis
        • Nennungsformular, falls nicht vorher eingereicht
        • Nenngeld, falls nicht vorher gezahlt
        • Wagenpaß

        Die Papierabnahme kann durch Helfer erfolgen

      2. Technische Abnahme

        Zur Technischen Abnahme hat der Fahrer/die Fahrerin persönlich mit dem Fahrzeug zu erscheinen. Der Fahreranzug ist anzuziehen und der Helm ist mitzuführen. Der Wagenpaß ist der Technischen Abnahme vorzulegen.

        Fahrzeuge, die nicht den vorliegenden Bestimmungen entsprechen, oder Fahrer, die ohne Ausrüstung erscheinen, erhalten keine Abnahme und werden nicht zur Veranstaltung zugelassen.

        Stellt das Abnahme-Personal lediglich einen Mangel am Fahrzeug fest, so kann dieser nachgebessert werden und das Fahrzeug erneut zur Abnahme vorgeführt werden. Kann der Mangel (gravierende oder sicherheitstechnische Mängel) nicht rechtzeitig oder vollständig behoben werden, kann das Fahrzeug nicht an der Veranstaltung teilnehmen.

        Fahrzeuge, die während der Veranstaltung durch einen Unfall oder Überschlag beschädigt werden, müssen vor einem erneuten Start zur Nachabnahme vorgeführt werden.

        Werden während der Veranstaltung unzulässige Änderungen vorgenommen, führt dies zum Ausschluß des Fahrers und des Fahrzeugs.

        Die technischen Kommissare haben jederzeit das Recht Fahrzeuge zu kontrollieren.

        Die technische Abnahme muß an einem abgesperrten Platz stattfinden (Veranstalter weißt einen Platz aus). Zuschauer sind der technischen Kontrolle fernzuhalten.

      3. Fahrerbesprechung

        Die Teilnahme an der Fahrerbesprechung ist Pflicht. Strafmaß bei nicht Beachtung bleibt der Rennleitung überlassen.

      4. Zeitplan

        Samstag bzw. Ostersonntag:

        - Papierabnahme 10.00 bis 12.00 Uhr

        - Technische Abnahme 10.30 bis 12.30 Uhr

        - Zeittraining ab 13.00 Uhr

        Speziell für Veranstaltung an Ostern und im Oktober: bis zu 6 Vorläufe werden im Anschluß an das Zeittraining durchgeführt.

         

        Sonntag bzw. Ostermontag

        - Papierabnahme bis 09.00 Uhr

        - Technische Abnahme bis 09.15 Uhr

        - Fahrerbesprechung ab 9.30 Uhr

        - anschließend Vorläufe

    9. Flaggenzeichen

      Während des Trainings und der Rennen gelten folgende Flaggenzeichen:

      Schwarz-Rot-Gold Start, falls kein Ampelstart
      Rot Rennabbruch, sofort, aber ohne Gefährdung anderer anhalten
      Gelb – geschwenkt Große Gefahr, Überholverbot, zum Anhalten bereitmachen, Geschwindigkeit erkennbar verringern
      Gelb – stillgehalten Gefahr
      Blau Fahrzeug wird überrundet – Platz machen
      Schwarz – gerollt Verwarnung wegen unsportlicher oder gefährlicher Fahrweise
      Schwarz – offen Disqualifikation – sofort Rennstrecke verlassen
      Schwarz-Weiß kariert Zielflagge – Ende des Rennens

       

    10. Verhalten auf dem Veranstaltungsgelände

      1. Allgemeines

        Da die Auflagen der Genehmigungsbehörden an die Veranstalter immer umfangreicher werden, wir uns aber nicht der Möglichkeit zur Durchführung von Veranstaltungen berauben möchten, sollten folgende Regeln eingehalten werden.

      2. Ordnung

        Jeder Teilnehmer hat in seinem Umfeld selbst für die nötige Ordnung und Sauberkeit zu sorgen.

        Der Veranstalter behält sich vor, ein Pfand in Höhe von 50,- € zu erheben, das bei ordnungsgemäßem Verlassen zurückgezahlt wird.

      3. Umweltschutz

        Besondere Sorgfalt ist im Umgang mit Öl, Kühlwasser, Batteriesäure, Benzin und Bremsflüssigkeit geboten. Es muß daher unter jedem Fahrzeug eine Kunststoffplane ausgelegt werden. Alternativ kann eine Auffangwanne unter Motor, Getriebe und Differential aufgestellt werden.

        Im gesamten Bereich des Veranstaltungsgeländes inklusive angrenzender Feldwege gilt für alle Arten von Fahrzeugen Schrittgeschwindigkeit, ausgenommen ist lediglich die Rennstrecke während des Trainings und der Rennen. Mißachtung führt zum Ausschluß.

        Nach 21.00 Uhr ist das Laufenlassen von Motoren untersagt. Stromaggregate dürfen nur in der Zeit von 7.00 Uhr bis 23.00 Uhr laufen.

        Bei der An- und Abfahrt zur Rennstrecke bitte Umsicht und Rücksicht auf Anwohner und andere Verkehrsteilnehmer nehmen.

      4. Anhänger

        Ist ein Anhängerparkplatz ausgewiesen, sind alle Anhänger (ausgenommen Wohnwagen) dort abzustellen.

      5. Alkoholverbot

        Für Fahrer gilt während der Veranstaltung Alkoholverbot. Der Veranstalter ist berechtigt, Alkoholkontrollen durchzuführen. Grenzwert 0,0º/oo.

      6. Sonstiges

        Das Mitnehmen von Personen in Rennfahrzeugen ist nicht erlaubt. Zuwiderhandlung wird mit Verwarnung geahndet. Wiederholung führt zum Ausschluß von der Veranstaltung.

    11. Proteste

      1. Allgemeines

        Jeder Teilnehmer kann gegen einen Fahrer oder ein Fahrzeug, der/daß im selben Rennen fährt einen Protest einlegen. Proteste gegen den Veranstalter, die Zeitnahme, die Rennleitung oder das Schiedsgericht sind nicht möglich. Ferner sind Sammelproteste nicht zulässig.

      2. Protestgebühr, Verfahren etc.

        Jeder Protest ist unter gleichzeitiger Zahlung von 150,- € binnen 30 Minuten nach Ende eines Wertungslaufs bei der Rennleitung einzulegen. Er muß exakt definiert sein, z.B. gegen Motor, Getriebe, Fahrwerk, Reifen etc. Der Protesteinlegende muß einen Haftungs-Vordruck unterschreiben. Ist der Protest begründet, wird die Gebühr zurückgezahlt, andernfalls fällt sie an den Veranstalter.

        Die zur Klärung des Protests benötigten Mittel trägt grundsätzlich der im Protestverfahren Unterlegene. Zur Sicherung der Ansprüche behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Protestgebühr oder den Protestgegenstand (das Fahrzeug) als Pfand zu nehmen. Die entstehenden Kosten sind binnen 7 Tagen zu zahlen. Hält der Protestgegner sich oder sein Fahrzeug nicht zur Klärung bereit, gilt er automatisch als unterlegen und wird disqualifiziert. Der Veranstalter behält sich das Recht einer genauen Untersuchung von Fahrzeugen während der Veranstaltung vor.

        Sollten für die Protestbearbeitung weitere Untersuchungen notwendig werden, wird von den technischen Kommissaren eine Kaution festgelegt. Diese ist im Voraus zu zahlen. Sollte der Protesteinlegende die Kaution nicht hinterlegen, verfällt der Protest.

    12. Meisterschaft

      In der SwACM werden folgende Meisterschaften ausgefahren:

      • Meister der Gruppe 0 Einsteigerklasse
      • Meister der Gruppe 1, Klasse 1 Serientourenwagen bis 1400 ccm
      • Meister der Gruppe 1, Klasse 1 Serientourenwagen bis 1800 ccm
      • Meister der Gruppe 1, Klasse 2 Tourenwagen bis 1800 ccm
      • Meister der Gruppe 1, Klasse 3 Supertourenwagen bis 4000 ccm
      • Meister der Gruppe 2, Klasse 4 Spezialtourenwagen bis 1400 ccm
      • Meister der Gruppe 2, Klasse 5 Spezialtourenwagen bis 1800 ccm
      • Meister der Gruppe 2, Klasse 6 Spezialtourenwagen über 1800 ccm
      • Meister der Gruppe 3, Klasse 7 Spezial Auto-Cross bis 1400 ccm
      • Meister der Gruppe 3, Klasse 8 Spezial Auto-Cross bis 1800 ccm
      • Meister der Gruppe 3, Klasse 9 Spezial Auto-Cross über 1800 ccm
      • Meister der Gruppe 3, Klasse 10 Spezial Auto-Cross bis 2000 ccm, ohne Allrad
      • Meister der Gruppe 4, Sonderklasse Käferklasse bis 1650 ccm
      • Meisterin der Gruppe 5 Lady Cup
      • Meister der Meister
      • Vereinsmeister

      Für die Meisterschaft wird jede Veranstaltung zur SwACM gewertet, soweit sie den entsprechenden Status erhält. Der Status kann nachträglich aberkannt werden. Veranstaltungen zur SwACM werden zu Beginn des Meisterschaftsjahres bekannt gegeben.

      Für die Einsteigerklasse gilt:

      Gewertet werden alle Veranstaltungen.

      Für die Vereinsmeisterschaft gilt:

      Maximal 5 Fahrer bilden ein Team. Die Fahrer werden bei ihrem ersten Rennen festgelegt. Der Fahrer bestimmt in welcher Klasse er für die Vereinsmeisterschaft gewertet wird. Ein Austauschen der Fahrer in der Saison ist nicht möglich. Beim 1. Rennen ist die Namensliste mit Unterschrift der einzelnen Fahrer beim Veranstalter einzureichen. Der Veranstalter muß diese an den Schriftführer der SwASV weiterleiten.

      Nicht gewertet wird der Super Cup.

    Inhaltsverzeichnis

  7. Sonstiges

    1. Bei Unklarheiten stehen Ihnen die folgenden technischen Kommissare ab 18.00 Uhr gerne zur Verfügung

      Peter Kirchhof 0172/8090064

      Rudolf Mirkes 06568/7157

      Sascha Gödert 0171/4221977 oder 00352/(0)21/616523

      Viktor Herbert 0032/(0)80329743

      Henri Weiß 00352/523030

    2. Weitere Ansprechpartner der SWASV

      1. Vorsitzender Michael Munkler 06550/960660

      2. Vorsitzender Rudolf Mirkes 06568/7157

      Schriftführer Ralf Leonardy 06554/900888

      Kassenwart Jörg Mayers 06554/934153

    3. Ansprechpartner der Vereine

      ACF Bitburg Peter Spoden 06551/2713

      Hover Pöns Ingendorf Rudolf Mirkes 06568/7157

      MST Irsental Michael Munkler 0171/4087636

      ACL Krautscheid Guido Leonardy 06526/933682

      ACC Osburg 06500/1380

      Vita Cross Johann Kierens 0032/(0)80329808

      Auto Cross Supporting Michael Küches 0032/(0)80227242

      AC Waldorf Rudolf Linden 06597/2307

      ACC Windhausen Richard Dondelinger 06564/1405

      ACF Plaidt Heribert Bersch 02630-7987

    Inhaltsverzeichnis